Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und von der FAZ* ausgezeichneter TOP-Anwalt im Arbeitsrecht 2026 beraten und vertreten wir Arbeitnehmer umfassend im individuellen Arbeitsrecht. Unser Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung und Vertretung bei erhaltenen Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Gehaltsansprüchen sowie der Vertragsprüfung.
Arbeitnehmer sehen sich im Arbeitsverhältnis häufig mit existenziellen Fragen konfrontiert – insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Abmahnungen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei in Nürnberg und als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer umfassend und setzen ihre Rechte konsequent durch – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Gerade im Kündigungsfall ist schnelles Handeln entscheidend. Wir beraten Sie frühzeitig und realistisch zu Ihren Erfolgsaussichten.
Nach Zugang einer Kündigung gilt eine Frist von drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Es ist daher wichtig, schnell auf eine erhaltene Kündigung zu reagieren.
Wir prüfen für Sie unter anderem...
die Wirksamkeit der Kündigung
formale und inhaltliche Fehler (z.B. Korrekte Kündigung, korrekte Kündigungsfrist, Zustimmung durch Integrationsamt, Mitbestimmung des Betriebsrats etc.).
Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Zahlung einer Abfindung
Brauche ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Abfindungsverhandlungen ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig sinnvoll. Wir sind die Arbeitsrechts-Experten, um Ihre Rechte umfassend zu wahren und eine möglichst hohe Abfindung zu verhandeln.
Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?
Für eine Prüfung der Chancen und Risiken bei einer erhaltenen Kündigung berechnen wir lediglich eine Erstberatungspauschale von 100,00 € brutto [bis zu 30min Beratungszeit].
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch – dennoch lassen sich in vielen Fällen Abfindungen erfolgreich verhandeln. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge, die erhebliche Risiken (z. B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) bergen können.
Wir unterstützen Sie bei:
Verhandlung einer angemessenen guten Abfindung
Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
Bewertung von Sperrzeit- und sonstigen rechtlichen Risiken
Unsere weiteren Leistungen für Arbeitnehmer:
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Abmahnung und verhaltensbedingte Maßnahmen
Prüfung und Durchsetzung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Beratung zu Teilzeit, Befristung, Elternzeit
Sie haben andere Fragen Rund um Ihr Beschäftigungsverhältnis? Sprechen Sie uns an!
Unsere Kanzlei mit Sitz in Nürnberg vertritt Arbeitnehmer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Nürnberg, dem Landesarbeitsgericht Nürnberg und anderen Arbeitsgerichten. Wir kennen die regionale Rechtsprechung und setzen Ihre Interessen mit Nachdruck durch.
Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner und wir helfen schnell und effizient!
Frage: Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?
Antwort: Sie haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Wir prüfen Fristen und Erfolgsaussichten sofort.
Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Antwort: Nicht automatisch. Wir prüfen Ihren Fall und verhandeln im Bedarfsfall eine angemessene Abfindung. Oftmals beträgt hier die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je
nach Sachverhalt und Kündigung lässt sich hier aber oft auch höher verhandeln.
Frage: Brauche ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Antwort: Bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Entgeltansprüchen oder Abmahnungen empfiehlt sich die Beratung eines Fachanwalts, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Frage: Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?
Antwort: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir gerne Ihre Ansprüche für eine kostengünstige Erstberatungspauschale von 100,00 € brutto [Beratung bis zu 30min].
Zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unter
an, schreiben eine Email oder nutzen Sie die Terminanfrage.