Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Nürnberg – Fachanwalt berät und vertritt

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und von der FAZ* ausgezeichneter TOP-Anwalt im Arbeitsrecht 2026 beraten und vertreten wir Arbeitnehmer umfassend im individuellen Arbeitsrecht. Unser Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung und Vertretung bei erhaltenen Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Gehaltsansprüchen sowie der Vertragsprüfung. 


Terminanfrage


Arbeitnehmer sehen sich im Arbeitsverhältnis häufig mit existenziellen Fragen konfrontiert – insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Abmahnungen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei in Nürnberg und als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer umfassend und setzen ihre Rechte konsequent durch – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. 

 

Gerade im Kündigungsfall ist schnelles Handeln entscheidend. Wir beraten Sie frühzeitig und realistisch zu Ihren Erfolgsaussichten.


Kündigung erhalten - was jetzt wichtig ist!

Nach Zugang einer Kündigung gilt eine Frist von drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Es ist daher wichtig, schnell auf eine erhaltene Kündigung zu reagieren.

 

Wir prüfen für Sie unter anderem...

  • die Wirksamkeit der Kündigung

  • formale und inhaltliche Fehler (z.B. Korrekte Kündigung, korrekte Kündigungsfrist, Zustimmung durch Integrationsamt, Mitbestimmung des Betriebsrats etc.).

  • Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Zahlung einer Abfindung

Brauche ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Abfindungsverhandlungen ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig sinnvoll. Wir sind die Arbeitsrechts-Experten, um Ihre Rechte umfassend zu wahren und eine möglichst hohe Abfindung zu verhandeln.

 

Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?

Für eine Prüfung der Chancen und Risiken bei einer erhaltenen Kündigung berechnen wir lediglich eine Erstberatungspauschale von 100,00 € brutto [bis zu 30min Beratungszeit].


Abfindung und Aufhebungsvertrag

Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch – dennoch lassen sich in vielen Fällen Abfindungen erfolgreich verhandeln. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge, die erhebliche Risiken (z. B. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) bergen können.

 

Wir unterstützen Sie bei:

  • Verhandlung einer angemessenen guten Abfindung

  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen

  • Bewertung von Sperrzeit- und sonstigen rechtlichen Risiken


Weitere Leistungen für Arbeitnehmer

Unsere weiteren Leistungen für Arbeitnehmer:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Prüfung und Durchsetzung von Entgeltansprüchen (Gehalt, Weihnachtsgeld, Bonusansprüche etc.).
  • Abmahnung und verhaltensbedingte Maßnahmen

  • Prüfung und Durchsetzung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

  • Beratung zu Teilzeit, Befristung, Elternzeit

Sie haben andere Fragen Rund um Ihr Beschäftigungsverhältnis? Sprechen Sie uns an!


Warum unsere Arbeitsrechtskanzlei?

Unsere Kanzlei mit Sitz in Nürnberg vertritt Arbeitnehmer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Nürnberg, dem Landesarbeitsgericht Nürnberg und anderen Arbeitsgerichten. Wir kennen die regionale Rechtsprechung und setzen Ihre Interessen mit Nachdruck durch.

 

Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner und wir helfen schnell und effizient!


Häufige Fragen für Arbeitnehmer in Nürnberg

Frage: Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?
Antwort: Sie haben drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Wir prüfen Fristen und Erfolgsaussichten sofort.

 

Frage: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Antwort: Nicht automatisch. Wir prüfen Ihren Fall und verhandeln im Bedarfsfall eine angemessene Abfindung. Oftmals beträgt hier die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Sachverhalt und Kündigung lässt sich hier aber oft auch höher verhandeln. 

 

Frage: Brauche ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Antwort: Bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Entgeltansprüchen oder Abmahnungen empfiehlt sich die Beratung eines Fachanwalts, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

 

Frage: Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?

Antwort: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir gerne Ihre Ansprüche für eine kostengünstige Erstberatungspauschale von 100,00 € brutto [Beratung bis zu 30min].


Ihre Rechtsanwältin:

 

Julia Schönfelder

 


Terminanfrage

Zur Terminvereinbarung rufen Sie bitte unter

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Mitglied im VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband