Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Ihr Unternehmen bzw. die Gründung eines Unternehmens und zur Frage der Betriebsnachfolge.
Kauf und Verkauf von Betrieben - Betriebsveräußerung bzw. Nachfolgeplanung:
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Sollen Gesellschaftsanteile (share deal) oder das Betriebsvermögen (asset deal) verkauft bzw. gekauft werden?
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Welche Aktiva und Passiva sollen an den Erwerber übergehen?
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Welche Verträge sollen bzw. müssen übernommen werden?
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Welche Haftungsrisiken gibt es und welche Vertragspartei übernimmt diese?
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Was passiert mit Arbeitnehmern und den Arbeitsverträgen?
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gehen regelmäßig die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer an den Betriebserwerber über (§ 613a BGB).
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Gehen Betriebsversicherungen auf den Erwerber über?
Weitere Schwerpunkte:
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Existenzgründungsberatung, Beratung zur richtigen Wahl der Rechtsform, Beratung und Gestaltung der Gründungsverträge (GmbH-Gesellschaftsvertrag,
OHG-Gesellschaftsvertrag, KG-Gesellschaftsvertrag etc.) sowie eventueller Beteiligungsverträge (z.B. (Fremd-)Darlehen, stille Gesellschafter, etc.,
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Beratung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsmustern, Arbeitsverträgen etc.,
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Beratung und Vertretung bei ausstehenden Forderungen
Forderungsabwehr, daher Vertretung bei Ansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.