Wirtschaftsrecht


Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Ihr Unternehmen bzw. die Gründung eines Unternehmens und zur Frage der Betriebsnachfolge.

 

Kauf und Verkauf von Betrieben - Betriebsveräußerung bzw. Nachfolgeplanung:

  • Sollen Gesellschaftsanteile (share deal) oder das Betriebsvermögen (asset deal) verkauft bzw. gekauft werden?
  • Welche Aktiva und Passiva sollen an den Erwerber übergehen?
  • Welche Verträge sollen bzw. müssen übernommen werden?
  • Welche Haftungsrisiken gibt es und welche Vertragspartei übernimmt diese?
  • Was passiert mit Arbeitnehmern und den Arbeitsverträgen?
    Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gehen regelmäßig die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer an den Betriebserwerber über (§ 613a BGB).
  • Gehen Betriebsversicherungen auf den Erwerber über?

Weitere Schwerpunkte:

  • Existenzgründungsberatung, Beratung zur richtigen Wahl der Rechtsform, Beratung und Gestaltung der Gründungsverträge (GmbH-Gesellschaftsvertrag, OHG-Gesellschaftsvertrag, KG-Gesellschaftsvertrag etc.) sowie eventueller Beteiligungsverträge (z.B. (Fremd-)Darlehen, stille Gesellschafter, etc.,
  • Beratung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsmustern, Arbeitsverträgen etc.,
  • Beratung und Vertretung bei ausstehenden Forderungen

Forderungsabwehr, daher Vertretung bei Ansprüchen, die gegen Sie erhoben werden.

Ihr Rechtsanwalt:

 

Roland Ripberger


Ihre Rechtsanwältin:

 

Julia Schönfelder


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Altermativ können Sie uns zur Terminvereinbarung auch eine Email schreiben oder melden Sie sich telefonisch unter: