Wir beraten Sie kompetent und umfassend außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Das allgemeine Zivilrecht regelt die
Beziehung zwischen Gleichgestellten (natürlichen oder juristischen Personen). Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere:
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Kauf- und Werkvertragsrecht
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Dienstvertragsrecht
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Weitere Vertragstypen wie Darlehensverträge, Leasingverträge etc.
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Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
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Ansprüchen aus Garantieerklärungen
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Rücktritt vom Vertrag
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Minderung
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Schadensersatz
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Vertragsentwürfe und Vertragsgestaltung
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allgemeine Geschäftsbedingungen
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Gültigkeit, Widerruflichkeit, Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln.