Gerne beraten wir Sie im Rechtsgebiet Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht. Insbesondere liegen die Schwerpunkt
dabei auf:
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Begutachtung von Teilungserklärungen
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Eigentümerversammlungsprotokollen
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Beschlusssammlungen
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Gemeinschaftsordnungen
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Streitigkeiten zwischen Eigentümer, Miteigentümer, Nachbarn, Beiräten und Verwaltern
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Prüfung Ihrer Rechte und Pflichten als WEG-Mitglied
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Durchsetzung und Abwehr von Forderungen innerhalb der WEG (Hausgeldforderungen, Sondernutzungsrechte) und
gegenüber Dritten
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Erhebung oder Abwehr und Durchführung von gerichtlichen Beschlussanfechtungverfahren.