Das deutsche Kindergeldrecht ist komplex – besonders für Saison‑ und Wanderarbeitnehmer/-innen mit EU‑Auslandsbezug.
Herr Rechtsanwalt Adler ist seit vielen Jahren im Bereich des Kindergeld-Rechts spezialisiert. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu folgenden Themen:
Anspruchsklärung bei Saisonarbeitnehmern aus der EU
Dank europarechtlicher Vorgaben (z. B. Freizügigkeitsrecht) besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch als Saisonarbeitnehmerin oder -arbeiter ein Kindergeldanspruch in Deutschland. Allerdings wird das in Ihrem Wohnsitzstaat erhaltene Kindergeld auf den deutschen Anspruch angerechnet – aber nicht vollständig ausgeschlossen.
Antragstellung und Fristregelungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Der Kindergeldanspruch kann – gemäß dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung (Art. 81 VO 883/2004) – auch bei Wohnsitz oder Tätigkeit im Ausland gewahrt bleiben.
Verfahren bei Anrechnungen aus dem EU‑Ausland
Auch wenn Fremdleistungen angerechnet werden, sind Anrechnungen nur begrenzt möglich – ein vollständiger Ausschluss wäre mit den Freizügigkeitsrechten unvereinbar.
Rechtsbehelfsverfahren
Wir unterstützen Sie persönlich bei:
Ihre Vorteile
Mit uns profitieren Sie von fundierter Expertise im EU‑Kindergeldrecht und maßgeschneiderter Beratung – damit Sie Ihre finanziellen Rechte sichern können – punktgenau, unkompliziert, souverän.
Altermativ können Sie uns zur Terminvereinbarung auch eine Email schreiben oder melden Sie sich telefonisch unter: