Kompetente Beratung im Bereich des Kindergelds


Das deutsche Kindergeldrecht ist komplex – besonders für Saison‑ und Wanderarbeitnehmer/-innen mit EU‑Auslandsbezug.

 

Herr Rechtsanwalt Adler ist seit vielen Jahren im Bereich des Kindergeld-Rechts spezialisiert. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu folgenden Themen:

 

Anspruchsklärung bei Saisonarbeitnehmern aus der EU

Dank europarechtlicher Vorgaben (z. B. Freizügigkeitsrecht) besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch als Saisonarbeitnehmerin oder -arbeiter ein Kindergeldanspruch in Deutschland. Allerdings wird das in Ihrem Wohnsitzstaat erhaltene Kindergeld auf den deutschen Anspruch angerechnet – aber nicht vollständig ausgeschlossen.

 

Antragstellung und Fristregelungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Der Kindergeldanspruch kann – gemäß dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung (Art. 81 VO 883/2004) – auch bei Wohnsitz oder Tätigkeit im Ausland gewahrt bleiben.

 

Verfahren bei Anrechnungen aus dem EU‑Ausland

Auch wenn Fremdleistungen angerechnet werden, sind Anrechnungen nur begrenzt möglich – ein vollständiger Ausschluss wäre mit den Freizügigkeitsrechten unvereinbar.

Rechtsbehelfsverfahren

 

Wir unterstützen Sie persönlich bei:

  • der Ansprache an die Familienkasse (auch z. B. als E‑Mail, Fax oder Brief)
  • der Fristwahrung und Betreuungskoordination bei Antragstellung in der BRD
  • der Prüfung konkreter Anrechnungsfragen und Höhe des Anspruchs
  • der Kommunikation mit Behörden in der BRD
  • selbstverständlich führen für Sie Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Behörden und Gerichten durch.

Ihre Vorteile

 

Mit uns profitieren Sie von fundierter Expertise im EU‑Kindergeldrecht und maßgeschneiderter Beratung – damit Sie Ihre finanziellen Rechte sichern können – punktgenau, unkompliziert, souverän.

Ihr Rechtsanwalt:

 

Alexander Adler


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Altermativ können Sie uns zur Terminvereinbarung auch eine Email schreiben oder melden Sie sich telefonisch unter: