Wir beraten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen gleichgestellten Parteien – seien es natürliche Personen oder juristische Personen.
Zu unserem Leistungsspektrum im Zivilrecht gehören insbesondere:
Kauf- und Werkvertragsrecht
Dienstvertragsrecht
Weitere Vertragstypen wie Darlehens- oder Leasingverträge
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Ansprüche aus Garantieerklärungen
Rücktritt vom Vertrag und Minderung
Schadensersatzforderungen
Erstellung und Prüfung von Vertragsentwürfen und Vertragsgestaltungen
Beratung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Prüfung der Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen sowie einzelner Vertragsklauseln
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es darum geht, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder Sie bei Vertragsfragen umfassend zu beraten.
Altermativ können Sie uns zur Terminvereinbarung auch eine Email schreiben oder melden Sie sich telefonisch unter: